Zuschuss - Richtlinien des Fachverbandes Kegeln Pfalz
Zuschüsse zu den Reisekosten können nur dann gewährt werden,
wenn die Sammel-Reisekosten-Abrechnung vollständig und ordnungsgemäß
ausgefüllt und im Original (Antrag/Belege) dem Schatzmeister des Fachverbandes
Kegeln Pfalz vorgelegt wird.
Dabei ist folgendes zu beachten
- Zuschüsse müssen vom Verein und nicht von Privatpersonen gestellt
werden.
- Zuschüsse können nur über das Vereinskonto (Kontoinhaber, Bankleitzahl,
Kontonummer), was aus dem Antrag ersichtlich sein muss, ausgezahlt werden. Eine Auszahlung
über Privatkonten ist nicht möglich.
- Auf der Sammelreisekostenabrechnung steht auf der linken Seite unten: "ausgezahlt durch".
Hier müssen der Vereinsstempel und eine Unterschrift vorhanden sein.
Die Zeile "sachlich richtig" bleibt frei, da dieses Feld vom Fachverband ausgefüllt wird.
- Die Sammelreisekosten müssen bis spätestens drei Monate nach der
Veranstaltung dem Fachverband vorliegen, ansonsten verfallen die Ansprüche.
Veranstaltungen zum Ende des Jahres müssen allerdings bis zum 31. Dezember
abgerechnet werden.
Einträge in die Sammel-Reisekosten-Abrechnung:
| Tagesspesen |
Abwesenheit vom Wohnort 0-3 Std. |
0,00 € |
| |
Abwesenheit vom Wohnort 3-6 Std. |
6,00 € |
| |
Abwesenheit vom Wohnort über 6 Std. |
11,00 € |
| km-Geld |
pro km |
0,20 € |
- Startgelder (Belege sind im Original vorzulegen)
- weitere Fahrtkosten - Bahn/Flug - (Belege sind im Original vorzulegen)
- Kosten der Übernachtung (Belege sind im Original vorzulegen)
- Kosten für weitere Fahrtkosten, sowie Kosten der Übernachtung
werden je nach Kassenlage bezuschusst.
Die oben aufgeführten Anträge (soweit es die Kassenlage zulässt)
werden wie folgt bezuschusst:
Für den Jugendbereich:
- Teilnahme an Jugendrunden -50%
- Fahrten zu Landesmeisterschaften -50%
- Fahrten zur Deutschen Meisterschaft -50%
- Gastspieler in Jugendmannschaften können nur von dem Verein abgerechnet werden,
in dem er das Gastspielrecht in Anspruch nimmt
Für den Seniorenbereich:
- Sportliche Ereignisse der Seniorinnen, Senioren und Versehrten -40%
- Fahrten zu den Landesmeisterschaften -40%
- Fahrten zu den Deutschen Meisterschaften -40%
Für den Junioren-, Aktivenbereich:
- Fahrten zu den Landesmeisterschaften -40%
- Fahrten zu den Deutschen Meisterschaften -40%
Für die Übungsleiterausbildung:
- 100,00 € Zuschuss zur Übungsleiterausbildung pro Teilnehmer
- bei ausreichender Haushaltslage 50% Zuschuss der Lehrgangsgebühren für Fach-ÜL-Verlängerung
Für Fachfortbildungsveranstaltungen:
- bei ausreichender Haushaltslage 50% der Fahrten zu Fachfortbildungsveranstaltungen im Kegelsport
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass bei allen Meisterschaften (auch im Aktiven- und
Juniorenbereich) Fahrgemeinschaften zu bilden sind. Es werden in Zukunft nicht mehr
mehrere Spieler und eventuell noch Fahrer bzw. Betreuer aus einem Verein bezuschusst,
die dann noch alle den vollen Tagessatz beanspruchen.
Der Fachverband Kegeln Pfalz behält sich außerdem vor, andere Maßnahmen wie
z.B. Übungsleiterausbildung, Freizeiten, Sportbekleidung für Jugendmannschaften
u.ä. je nach Maßgabe finanziell zu unterstützen.
Für Freizeiten und Fahrten gibt es insbesondere im Jugendbereich Zuschüsse der
öffentlichen Hand (Gemeinde, Stadt, Kreis) und des Sportbundes Pfalz.
Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, kann man unter
sportbund-pfalz.de erfahren.
März 2012
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