Zuschuss - Richtlinien des Fachverbandes Kegeln Pfalz

Zuschüsse zu den Reisekosten können nur dann gewährt werden, wenn die Sammel-Reisekosten-Abrechnung vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und im Original (Antrag/Belege) dem Schatzmeister des Fachverbandes Kegeln Pfalz vorgelegt wird.

Dabei ist folgendes zu beachten

  1. Zuschüsse müssen vom Verein und nicht von Privatpersonen gestellt werden.
  2. Zuschüsse können nur über das Vereinskonto (Kontoinhaber, Bankleitzahl, Kontonummer), was aus dem Antrag ersichtlich sein muss, ausgezahlt werden. Eine Auszahlung über Privatkonten ist nicht möglich.
  3. Auf der Sammelreisekostenabrechnung steht auf der linken Seite unten: "ausgezahlt durch". Hier müssen der Vereinsstempel und eine Unterschrift vorhanden sein.
    Die Zeile "sachlich richtig" bleibt frei, da dieses Feld vom Fachverband ausgefüllt wird.
  4. Die Sammelreisekosten müssen bis spätestens drei Monate nach der
    Veranstaltung dem Fachverband vorliegen, ansonsten verfallen die Ansprüche.
    Veranstaltungen zum Ende des Jahres müssen allerdings bis zum 31. Dezember abgerechnet werden.

Einträge in die Sammel-Reisekosten-Abrechnung:

Tagesspesen Abwesenheit vom Wohnort 0-3 Std. 0,00 €
  Abwesenheit vom Wohnort 3-6 Std. 6,00 €
  Abwesenheit vom Wohnort über 6 Std. 11,00 €
km-Geld pro km 0,20 €

Die oben aufgeführten Anträge (soweit es die Kassenlage zulässt) werden wie folgt bezuschusst:

Für den Jugendbereich:

Für den Seniorenbereich:

Für den Junioren-, Aktivenbereich:

Für die Übungsleiterausbildung:

Für Fachfortbildungsveranstaltungen:

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass bei allen Meisterschaften (auch im Aktiven- und Juniorenbereich) Fahrgemeinschaften zu bilden sind. Es werden in Zukunft nicht mehr mehrere Spieler und eventuell noch Fahrer bzw. Betreuer aus einem Verein bezuschusst, die dann noch alle den vollen Tagessatz beanspruchen.

Der Fachverband Kegeln Pfalz behält sich außerdem vor, andere Maßnahmen wie z.B. Übungsleiterausbildung, Freizeiten, Sportbekleidung für Jugendmannschaften u.ä. je nach Maßgabe finanziell zu unterstützen.

Für Freizeiten und Fahrten gibt es insbesondere im Jugendbereich Zuschüsse der öffentlichen Hand (Gemeinde, Stadt, Kreis) und des Sportbundes Pfalz. Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, kann man unter sportbund-pfalz.de erfahren.

März 2012


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